Die
Bürgerstiftung Grafenberg fördert gemäß § 2 der Satzung das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in Grafenberg.
- Kooperation zwischen
gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls die o.a. Zwecke verfolgen
- Förderung des öffentlichen
Meinungsaustausches/Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, zur Verankerung des Stiftungszwecks und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung
- Vergabe von Preisen,
Beiträgen, Zuschüssen oder ähnlichen Zuwendungen auf den Gebieten des Stiftungszweckes
- Gewährung von Soforthilfen an
Bürgerinnen und Bürger bei Unfällen, Bränden und sonstigen Unglücksfällen
Es werden Projekte gefördert:
- die den oben genannten Förderrichtlinien entsprechen
- die zu einem hohen Anteil
durch die ehrenamtliche Arbeit Grafenberger Bürgerinnen und Bürger realisiert werden
- die Modell-und Vorbildcharakter haben
- die grundsätzlich die Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen
- Förderbeiträge werden
zunächst auf 500 €/Jahr und Projekt begrenzt. In Einzelfällen kann durch gemeinsamen Beschluss von Stiftungsrat und Vorstand von dieser Vorgabe abgewichen werden.
Prüfung der Förderanträge
Alle Förderanträge werden vom Vorstand der
Bürgerstiftung und abschließend vom Stiftungsrat gemäß den Förderrichtlinien geprüft und entschieden.
Förderanträge können jederzeit
eingereicht werden. Sie werden in der Regel zweimal jährlich (Mai und Oktober) geprüft und entschieden. Besonders dringende Anträge können auch kurzfristig eingereicht und entschieden
werden.
Der Förderantrag sollte
enthalten:
- Allgemeine Angaben zum Antragsteller (Organisation, Name,
Adresse etc.)
- Angaben zum Projekt
(Zielsetzung, geplante Aktionen, Förderzeitraum, erwartete Ergebnisse)
- Finanzbedarf (Gesamtkosten,
Eigenmittel, beantragte Förderung bei anderen Stellen, beantragte Förderung durch die Bürgerstiftung)
Die Ausführung des Antragsformulars obliegt dem
Stiftungsvorstand.