Bürgerstiftung Grafenberg fördert gemäß § 2 der Satzung das
bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in Grafenberg.
- Kooperation zwischen gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls die o.a.
Zwecke verfolgen.
- Förderung des öffentlichen Meinungsaustausches/Meinungsbildung sowie öffentlicher
Veranstaltungen, zur Verankerung des Stiftungszwecks und Bürgerstiftungsgedanken in der
Bevölkerung.
- Vergabe von Preisen, Beiträgen, Zuschüssen oder ähnlichen Zuwendungen auf den
Gebieten des Stiftungszweckes.
- Gewährung von Soforthilfen an Bürgerinnen und Bürger bei Unfällen, Bränden und
sonstigen Unglücksfällen
Es werden Projekte gefördert:
- die den oben genannten Förderrichtlinien entsprechen
- die zu einem hohen Anteil durch die ehrenamtliche Arbeit Grafenberger Bürgerinnen und Bürger
realisiert werden
- die Modell- und Vorbildcharakter haben
- die grundsätzlich die Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen
- Förderbeiträge werden zunächst auf 500 €/Jahr und Projekt begrenzt. In Einzelfällen kann
durch gemeinsamen Beschluss von Stiftungsrat und Vorstand von dieser Vorgabe abgewichen werden.
Prüfung der Förderanträge:
Alle Förderanträge werden vom Vorstand der Bürgerstiftung und abschließend
vom Stiftungsrat gemäß den Förderrichtlinien geprüft und entschieden.
Förderanträge können jederzeit eingereicht werden. Sie werden in der Regel
zweimal jährlich (Mai und Oktober) geprüft und entschieden.
Besonders dringende Anträge können auch kurzfristig eingereicht und
entschieden werden.
Der Förderantrag sollte enthalten:
- Allgemeine Angaben zum Antragsteller (Organisation, Name, Adresse etc.)
- Angaben zum Projekt (Zielsetzung, geplante Aktionen, Förderzeitraum, erwartete
Ergebnisse)
- Finanzbedarf (Gesamtkosten, Eigenmittel, beantragte Förderung bei anderen Stellen,
beantragte Förderung durch die Bürgerstiftung)
Die Ausführung des Antragsformulars obliegt dem
Stiftungsvorstand.